Rechtsprechung
   BSG, 23.06.1960 - 4 RJ 83/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,9284
BSG, 23.06.1960 - 4 RJ 83/59 (https://dejure.org/1960,9284)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1960 - 4 RJ 83/59 (https://dejure.org/1960,9284)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1960 - 4 RJ 83/59 (https://dejure.org/1960,9284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,9284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 12, 208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1998 - 25 E 960/97

    Frist; Rechtsmittelbelehrung; Irreführung; Beschwerde; Zulassungsfreie

    Ebensowenig, wie beamtenrechtliche Maßnahmen eines Sozialversicherungsträgers danach als Angelegenheit der Sozialversicherung zu qualifizieren wären (vgl. BSGE 12, 208 [210] für die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 126 BRRG; BVerwG, DÖV 1981, 678 [679]) oder ein sog. "grenzüberschreitendes" Amtshilfeersuchen dadurch zu einer Angelegenheit der Sozialversicherung würde, daß es von einem Sozialversicherungsträger ausgesprochen wird (vgl. BVerwG, NVwZ 1986, 467 = DVBI 1986, 1199f.), mutiert das öffentlichrechtliche Hausrecht zu einer Angelegenheit i. S. des § 51 I SGG, weil es von einem der dort genannten Verwaltungsträger, hier der Bundesanstalt für Arbeit geltend gemacht wird.

    Der eher zufällige Umstand, daß im vorliegenden Fall einender in § 51 I SGG aufgeführten Verwaltungsträger tätig geworden ist, tritt demgemäß so stark in den Hintergrund, daß er - unabhängig von den obigen Erwägungen - nicht geeignet ist, dem erteilten Hausverbot das Gepräge einer der in § 51 I SGG bezeichneten Angelegenheiten zu verleihen (ebenso für beamtenrechtliche Maßnahmen eines Sozialversicherungsträgers vor Inkrafttreten des § 126 BRRG: BSGE 12, 208 [210]).

  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79

    Nichtbestehen der Verwaltungsprüfung - Dienstordnunsangestellte - Krankenkassen -

    Demgemäß hat das Bundessozialgericht den Streit um beamtenrechtliche Maßnahmen von Sozialversicherungsträgern, die noch vor Inkrafttreten der Rechtswegregelung des § 126 BRRG getroffen worden waren, in den Rechtsweg vor die (allgemeinen) Verwaltungsgerichte verwiesen (BSGE 12, 208 [210 f.]).
  • VG Düsseldorf, 20.03.2009 - 21 K 8601/08

    Hausverbot; Dienstgebäude; Agentur für Arbeit; ARGE; Dienstbetrieb; Störung;

    Ebensowenig, wie beamtenrechtliche Maßnahmen eines Sozialversicherungsträgers danach als Angelegenheit der Sozialversicherung zu qualifizieren wären, vgl. BSG, Urteil vom 23.6.1960 - 4 RJ 83/59 -, BSGE 12, 208 (210) für die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 126 BRRG; BVerwG, Urteil vom 25.3.1981 - 7 C 79.79 -, DÖV 1981, 678 (679), oder ein sog. "grenzüberschreitendes" Amtshilfeersuchen dadurch zu einer Angelegenheit der Sozialversicherung würde, dass es von einem Sozialversicherungsträger ausgesprochen wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 6.2.1986 - 3 C 74/84 -, DVBl. 1986, 1199 f., mutiert das öffentlich-rechtliche Hausrecht zu einer Angelegenheit im Sinne des § 51 Abs. 1 SGG, weil es von einem der dort genannten Verwaltungsträger, hier der Bundesanstalt für Arbeit, geltend gemacht wird.

    Ebenso für beamtenrechtliche Maßnahmen eines Sozialversicherungsträgers vor Inkrafttreten des § 126 BRRG: BSG, Urteil vom 23.6.1960 - 4 RJ 83/59 -, aaO.

  • VG Düsseldorf, 07.01.2008 - 21 L 2007/07

    Rechtmäßigkeit eines öffentlich-rechtlichen Hausverbots; Erteilung eines durch

    Ebensowenig, wie beamtenrechtliche Maßnahmen eines Sozialversicherungsträgers danach als Angelegenheit der Sozialversicherung zu qualifizieren wären, vgl. BSG, Urteil vom 23.6.1960 - 4 RJ 83/59 -, BSGE 12, 208 (210) für die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 126 BRRG; BVerwG, Urteil vom 25.3.1981 - 7 C 79.79 -, DÖV 1981, 678 (679), oder ein sog. grenzüberschreitendes' Amtshilfeersuchen dadurch zu einer Angelegenheit der Sozialversicherung würde, dass es von einem Sozialversicherungsträger ausgesprochen wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 6.2.1986 - 3 C 74/84 -, DVBl. 1986, 1199 f., mutiert das öffentlich-rechtliche Hausrecht zu einer Angelegenheit im Sinne des § 51 Abs. 1 SGG, weil es von einem der dort genannten Verwaltungsträger, hier der Bundesanstalt für Arbeit, geltend gemacht wird.

    Ebenso für beamtenrechtliche Maßnahmen eines Sozialversicherungsträgers vor Inkrafttreten des § 126 BRRG: BSG, Urteil vom 23.6.1960 - 4 RJ 83/59 -, aaO.".

  • VG Düsseldorf, 30.11.2007 - 21 K 1367/07

    Feststellung des öffentlich-rechtlichen oder zivilrechtlichen Charakters eines

    Ebensowenig, wie beamtenrechtliche Maßnahmen eines Sozialversicherungsträgers danach als Angelegenheit der Sozialversicherung zu qualifizieren wären, vgl. BSG, Urteil vom 23.6.1960 - 4 RJ 83/59 -, BSGE 12, 208 (210) für die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 126 BRRG; BVerwG, Urteil vom 25.3.1981 - 7 C 79.79 -, DÖV 1981, 678 (679), oder ein sog. 'grenzüberschreitendes' Amtshilfeersuchen dadurch zu einer Angelegenheit der Sozialversicherung würde, dass es von einem Sozialversicherungsträger ausgesprochen wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 6.2.1986 - 3 C 74/84 -, DVBl. 1986, 1199 f., mutiert das öffentlich-rechtliche Hausrecht zu einer Angelegenheit im Sinne des § 51 Abs. 1 SGG, weil es von einem der dort genannten Verwaltungsträger, hier der Bundesanstalt für Arbeit, geltend gemacht wird.

    Ebenso für beamtenrechtliche Maßnahmen eines Sozialversicherungsträgers vor Inkrafttreten des § 126 BRRG: BSG, Urteil vom 23.6.1960 - 4 RJ 83/59 -, aaO.".

  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 29/82

    Auskunft des Einwohnermeldeamtes - Zulässigkeit einer Gebühr - Rechtsstreit -

    Die Revision verkennt insoweit, daß der zu beschreitende Rechtsweg sich ausschließlich aus der Rechtsnatur des anspruchsbegründenden Rechtsvepnältnisses ergibt, aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird (3 ua BSGE 12, 208, 210; "3, 1M8, 1ü9; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl, S 187 1 I).
  • BVerwG, 13.03.1962 - VI C 48.60

    Rechtsmittel

    Das wäre allenfalls dann möglich, wenn die Entscheidung über die Wiederverwendung des Klägers ausschließlich von der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auflösung seines früheren Lehrstuhls abhängig gewesen wäre (vgl.Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 - schlechthin ablehnend BSG 12, 208 [210 f]).
  • BSG, 26.06.1963 - 1 RA 2/61

    Zur Befreiung von der Versicherungspflicht; Zuständigkeit der

    Grundgesetzes fallenden Personen" ging, vermochte der begehrte Verwaltungsakt nur die Voraussetzungen für ein versicherungsrechtliches Rechtsverhältnis zu schaffen, nicht aber das Versicherungsverhältnis selbst zu regeln (BSG 11, 63), und in dem anderen Fall waren Beamtenernennungen im Streit (BSG 12, 208).
  • LSG Niedersachsen, 09.06.1988 - L 6 U 252/87

    Durchsetzung eines übergegangenen Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter

    Denn die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit iS der vorgenannten Vorschrift vorliegt, hängt nicht von der gewählten Form der Ablehnung, sondern von dem Streitgegenstand ab (BSG 12, 208), der nach der Begründung des Widerspruchsbescheides bürgerlich-rechtlicher Natur ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht